Schulelternbeirat

Das dritte bedeutende Mitbestimmungsgremium an der Schule ist der Schulelternbeirat. Er setzt sich zusammen aus den gewählten Klassenelternbeiräten. Für die Dauer von 2 Jahren wählt der Schulelternbeirat eine(n) Vorsitzende(n) und die Stellvertreterin/ den Stellvertreter. Diese rufen das Gremium einmal im Schulhalbjahr zusammen.

Der Schulelternbeirat hat Anhörungs- und Zustimmungsrechte. Sie sind im Einzelnen im Hess. SchulG. § 110 (2) bzw. (3) festgelegt. Außerdem hat der Schulelternbeirat ein Vorschlagsrecht bei Maßnahmen, die seiner Zustimmung bedürfen (z. B. Durchführung eines Schulversuchs oder Antragstellung auf Umwandlung in eine selbstständige Schule) oder seiner Anhörung (Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen Schulen oder die Einrichtung von Schulkiosken).

  1. Vorsitzender des Schulelternbeirates ist Herr Wüst-Kohlhofer

  2. Vorsitzende ist  Frau Casper.